Hier möchten wir Ihnen sechs Zahnzusatzversicherungen ans Herz legen, die zu den höchstleistenden der Branche zählen. Dabei haben wir hohe Maßstäbe an diese Tarife angelegt. Dazu gehören klare Definitionen in den Vertragsbedingungen, ein höchstmöglichen Erstattungssatz von sogar bis zu 100 Prozent sowie ein gutes Preis-Leistungsverhältnis. Vergleichen Sie gezielt die einzelnen Leistungsumfänge anhand der aufgestellten Kategorien. Wir schicken Ihnen gerne kostenlos Informationsmaterial, Ihr individuelles Angebot und einen vorgefertigten Antrag zu, damit Sie ganz bequem Ihre passende Zahnzusatzversicherung bekommen.

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Unsere Zahnzusatzversicherung-Empfehlungen

    
 

Exklusivabsicherung

Premiumabsicherung

Komfortabsicherung

 

 

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Tarif DENT 100 Zahn Prestige Dent 90 Zahn Komfort Z 100 Zahn Privat Premium
Beitrag
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Allgemeiner Bereich            
Mindestvertragsdauer 2 Jahre 2 Jahre 2 Jahre 2 Jahre 2 Jahre 2 Jahre
Kündigungsfrist 3 Monate zum Kalenderjahresende 3 Monate zum Versicherungsjahresende 3 Monate zum Kalenderjahresende 3 Monate zum Versicherungsjahresende 3 Monate zum Versicherungsjahresende 3 Monate zum Versicherungsjahresende
Beitragsentwicklung Beitragssprünge mit 16, 21, 41, 46, 51, 56 und 61 Jahren Beitragssprünge mit 16, 21, 36, 41, 46, 51 und 56 Jahren Beitragssprünge mit 16, 21, 34, 41, 46, 51, 56 und 61 Jahren Beitragssprünge mit 16, 21, 36, 41, 46, 51 und 56 Jahren Keine altersbedingten Beitragserhöhungen Beitragssprünge mit 20, 30, 40, 50 und 60 Jahren
Altersrückstellungen

 

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Wartezeit Zahnbehandlung keine Wartezeit keine Wartezeit keine Wartezeit 6 Monate 3 Monate keine Wartezeit
Wartezeit Zahnersatz keine Wartezeit keine Wartezeit keine Wartezeit 6 Monate 8 Monate keine Wartezeit
Zahn Bereich            
Zahnbehandlung

100 %

100 %

100 %

100 %

keine Leistung

90 %
Zahnersatz 90 % - 100 % 100 % 80 % - 90 % 80 % - 90 % 80 % 90 %
Implantate 90 % - 100 % 100 % 80 % - 90 % 80 % - 90 % 80 % 90 %
Inlays 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 90 % der Restkosten
Prophylaxe 100 % 100 % bis 200 € pro Jahr 100 % 100 % bis 200 € pro Jahr 100 % 90 % bis 120 € einmal pro Jahr
KFO Kinder

 

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Zahnstaffel / Höchstgrenzen 1. Jahr: 1500 €
2. Jahr: 3000 €
3. Jahr: 4500 €
4. Jahr: 6000 €
5. Jahr: 7500 €
Bei keinem oder einem fehlenden Zahn gelten folgende Höchstgrenzen:
1. Jahr: 1250 €
1.-2. Jahr: 2500 €
1.-3. Jahr: 3750 €
1.-4. Jahr: 5000 €

Bei zwei oder drei fehlenden Zähnen gelten folgende Höchstgrenzen:
1. Jahr: 300 €
1.-2. Jahr: 600 €
1.-3. Jahr: 900 €
1.-4. Jahr: 1200 €
Die Höchstgrenzen entfallen bei Unfall.
1. Jahr: 1000 €
2. Jahr: 2000 €
3. Jahr: 3000 €
4. Jahr: 4000 €
5. Jahr: 5000 €
Bei keinem oder einem fehlenden Zahn gelten folgende Höchstgrenzen:
1. Jahr: 1250 €
1.-2. Jahr: 2500 €
1.-3. Jahr: 3750 €
1.-4. Jahr: 5000 €

Bei zwei oder drei fehlenden Zähnen gelten folgende Höchstgrenzen:
1. Jahr: 300 €
1.-2. Jahr: 600 €
1.-3. Jahr: 900 €
1.-4. Jahr: 1200 €
Die Höchstgrenzen entfallen bei Unfall.
1. Jahr: 500 €
1.- 2. Jahr: 1000 €
ab dem dritten Jahr und unfallbedingt keine Höchstgrenzen
1. Jahr:
90 % aus max. Rechnungsbetrag von 1000 €

1.-2. Jahr:
90 % aus max. Rechnungsbetrag von 3000 €

1.-3. Jahr:
90 % aus max. Rechnungsbetrag von 6000 €

1.-4. Jahr:
90 % aus max. Rechnungsbetrag von 9000 €
Besonderheiten Die Höchstgrenzen reduzieren sich um jeweils die Hälfte, wenn bei Antragstellung eine zahnärztliche Behandlung angeraten bzw. durchgeführt wird und/oder eine parodontale Erkrankung in den letzten 3 Jahren festgestellt/behandelt wurde. Beiträge ab 60 Jahren auf Anfrage Die Höchstgrenzen reduzieren sich um jeweils die Hälfte, wenn bei Antragstellung eine zahnärztliche Behandlung angeraten bzw. durchgeführt wird und/oder eine parodontale Erkrankung in den letzten 3 Jahren festgestellt/behandelt wurde. Beiträge ab 60 Jahren auf Anfrage bei einer vorhandenen Knirschenschiene ist ein aktueller Befundbericht einzureichen, Prüfung ob ein Leistungsausschluß notwendig ist. Kosten für Aufbisschienen und alle in diesem Zusammenhang anfallenden Maßnahmen, sowie Kiefergelenksbehandlungen, sind nicht im Versicherungsschutz eingeschlossen. Bei laufenden Zahnbehandlungen ist ebenfalls ein aktueller zahnärztlicher Befundbericht einzureichen; ein Leistungsausschluß für die laufende Behandlung ist notwendig. Die mitversicherte laufende Behandlung bezieht sich nur auf bis zu drei bereits gezogenen oder noch zu ziehenden Zähnen und die Versorgung der Lücken.

Zahnbehandlungen - Leistungsinhalte

Zahnbehandlung 100 % 100 % 100 % 100 % keine Leistung 90 %
Wurzelbehandlung ohne Kassenleistung 50 % 100 % 50 % 100 % keine Leistung 90 %
Wurzelbehandlung mit Kassenleistung 100 % 100 % 100 % 100 % keine Leistung 90 %
Wurzellängenmessung ohne Kassenleistung 50 % 100 % 50 % 100 % keine Leistung 90 %
Parodontalbehandlung ohne Kassenleistung 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % sofern die GKV die Leistung gänzlich ablehnt 90 %
Parodontalbehandlung mit Kassenleistung 100 % 100 % 100 % 100 % keine Leistung 90 %
Besonderheiten bei Wurzelbehandlungen, die Kassenleistung wären und die Kasse nicht in Anspruch genommen wird, reduziert sich die Erstattung auf 50 % Erstattung: 100 % vom Eigenanteil bei Wurzelbehandlungen, die Kassenleistung wären und die Kasse nicht in Anspruch genommen wird, reduziert sich die Erstattung auf 50 % keine Parodontalbehandlung wird zu 100 % ersetzt, wenn die GKV gänzlich ablehnt. Erstattung: 90 % der Restkosten

Zahnersatz - Leistungsinhalte

Krone 90 % - 100 % 100 % 80 % - 90 % 80 % - 90 % 80 % 90 %
Implantat 90 % - 100 % 100 % 80 % - 90 % 80 % - 90 % 80 % 90 %
Brücke 90 % - 100 % 100 % 80 % - 90 % 80 % - 90 % 80 % 90 %
Teleskopprothese 90 % - 100 % 100 % 80 % - 90 % 80 % - 90 % 80 % 90 %
Teilprothese 90 % - 100 % 100 % 80 % - 90 % 80 % - 90 % 80 % 90 %
Vollprothese 90 % - 100 % 100 % 80 % - 90 % 80 % - 90 % 80 % 90 %
Implantatgetragebe Prothese 90 % - 100 % 100 % 80 % - 90 % 80 % - 90 % 80 % 90 %
Veneers (Keramikverblendschalen) 90 % - 100 % 100 % 80 % - 90 % 80 % - 90 % 80 % 90 %
Funktionsanalytische und -therapeutische Behandlung 90 % - 100 % 100 % 80 % - 90 % 80 % - 90 % 80 % 90 %
Besonderheiten Erstattung: bei lückenlos geführtem Bonusheft der letzten 5 Jahre gilt der höhere Erstattungssatz von 100 % keine Erstattung: bei lückenlos geführtem Bonusheft der letzten 5 Jahre gilt der höhere Erstattungssatz von 90 % Erstattung: 90 % Erstattung bei Nachweis von mehr als 5 Jahren, 85 % bei Nachweis von mindestens 5 Jahren, ansonsten 80 % Erstattung: 80 % inkl. GKV-Leistung keine

Füllungen - Leistungsinhalte

Füllungen

100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 90 % der Restkosten
Kompositfüllungen - einschichtig 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 90 % der Restkosten
Kompositfüllungen - mehrschichtig 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 90 % der Restkosten
Inlays, Onlays, Overlays aus Gold oder Keramik 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 90 % der Restkosten
Hochwertige Kunststoffüllungen 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 90 % der Restkosten
Besonderheiten keine keine keine keine keine keine

Prophylaxe - Leistungsinhalte

Erstattungshöhe 100 % 100 % bis 200 Euro pro Jahr 100 % 100 % bis 200 € pro Jahr 100 % 90 % bis 120 € einmal pro Jahr
Entfernung von harten und weichen Belägen

 

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Mundhygiene 100 % bis 100 Euro zweimal pro Jahr 100 % bis 200 Euro pro Jahr 100 % bis 80 Euro zweimal pro Jahr 100 % bis 200 Euro pro Jahr 100 % für Erwachsene bis 108 Euro, einmal pro Jahr
Zungenhygiene

 

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Professionelle Zahnreinigung 100 % bis 100 Euro zweimal pro Jahr 100 % bis 200 Euro pro Jahr 100 % bis 80 Euro zweimal pro Jahr 100 % bis 200 Euro pro Jahr 100 % für Erwachsene bis 108 Euro, einmal pro Jahr
Prothesenhygiene

 

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Karies- und Parodontalprophylaxe

 

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Versiegelung der Fissuren

 

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DNA-Test und Bakterienanalyse

 

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Besonderheiten Professionelle Zahnreinigung ab 18 Jahren keine Professionelle Zahnreinigung ab 18 Jahren keine 100 % Fissurenversiegelungen werden auch außerhalb GKV-Richtlinien bei den bleibenden Zähnen erstattet. Die GKV erstattet bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren die Fissurenversiegelung an den bleibenden Backenzähnen (6er und 7er Zahn). Die kleinen Backenzähne (4er und 5er Zahn) werden aus dem Tarif erstattet. Es werden keine Fissurenversiegelungen an den Milchzähnen erstattet. Versiegelung der Fissuren pro Jahr 108 Euro; Mundhyiegene pro Jahr 108 Euro

Kieferorthopädie - Leistungsinhalte

Kieferorthopädie für Kinder bis 18 Jahre

KIG 1-2 90 % 80 % bis max. 2.000 Euro 90 % 80 % bis max. 2.000 Euro 80 % bei medizinischer Notwendigkeit 90 % bis max. 3.600 Euro
KIG 3-5 90 % max. 2.000 Euro 100 % bis max. 1.500 Euro 90 % max. 1.000 Euro 80 % bis max. 1.500 Euro keine Leistung 90 % bis max. 3.600 Euro
Unsichtbare Zahnspangen

 

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bei medizinischer Notwendigkeit

 

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Innenliegende Zahnspangen

 

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bei medizinischer Notwendigkeit

 

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Minibrackets

 

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Kunststoff- bzw. Kermaikbrackets

 

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Festsitzender Retainer

 

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bei medizinischer Notwendigkeit

 

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Kieferorthopädische Funktionsanalyse

 

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bei medizinischer Notwendigkeit

 

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Besonderheiten keine keine keine keine keine keine

Kieferorthopädie für Erwachsene

Leistungshöhe 90 % 80 % bis max. 2.000 Euro bei unfallbedingter Behandlungsnotwendigkeit 80 % bis max. 2.000 Euro   bei unfallbedinger Behandlungsnotwendigkeit
Unsichtbare Zahnspangen

 

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bei medizinischer Notwendigkeit

 

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Innenliegende Zahnspangen

 

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bei medizinischer Notwendigkeit

 

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Minibrackets

 

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Kunststoff- bzw. Keramikbrackets

 

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Farblose Bögen

 

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Festsitzender Retainer

 

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bei medizinischer Notwendigkeit

 

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Kieferorthopädische Funktionsanalyse

 

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bei medizinischer Notwendigkeit

 

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Besonderheiten keine keine bei unfallbedingter Behandlungsnotwendigkeit keine keine bei unfallbedingter Behandlungsnotwendigkeit

Weitere Leistungen / Besonderheiten

Heil- und Kostenplan erforderlich

 

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wird empfohlen gruen wird empfohlen wird empfohlen

 

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Preis- und Leistungsverzeichnis vorhanden

 

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Honorierung des regelmäßig gepflegten Bonusheftes

 

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Privatarzt ohne kassenärztliche Zulassung

 

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Schmerzbehandlung

 

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Vollnarkose

 

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gruen   gruen200 Euro pro Jahr Einzellfallprüfung

 

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Akupunktur

 

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gruen   gruen200 Euro pro Jahr keine Leistung

 

gruenkeine tarifliche Erstattungsobergrenze
Hypnose

 

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gruenkeine tarifliche Erstattungsobergrenze
Knirsch - Aufbisschiene

 

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Laserbehandlung

 

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im Rahmen der GOZ-Zuschlagsziffer

 

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3D-Kieferröntgen

 

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  gruen bei medizinischer Notwendigkeit

 

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Besonderheiten            
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Tarif DENT 100 Zahn Prestige Dent 90 Zahn Komfort Z 100 Zahn Privat Premium

 

Wir haben für Sie verschiedene Experten aus der Zahnmedizin und Versicherungsbranche befragt. Daraus ergeben sich fünf Argumente, warum eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist:

  • Die Krankenkassen zahlen nur noch pauschale Festzuschüsse für Zahnersatz. Vor allem bei einer höherwertigen Versorgung können hohe Restkosten entstehen, die Sie selber tragen müssen. Eine private Zahnversicherung ist daher mehr als empfehlenswert. Sie sichert ene Best-Versorgung und verringert Zuzahlungen bis zu 100 %.
  • Kosten sparen bei hochwertigen Zahnbehandlungen: in der gesetzlichen Krankenversicherung werden Ihnen lediglich Regelleistungen wie Amalgamfüllungen erstattet. Zahnmediziner und Gesundheitswissenschaftler zweifeln jedoch schon lange daran, dass dieses Material sehr gesund ist. Es wird meistens zu Kunststoffüllungen oder dem Einsatz von Keramik geraten. Beide Materialien sind gesünder als Amalgam. In der Zahnzusatzversicherung bekommen Sie die Kosten zu 100 % erstattet.
  • Kosten sparen bei Zahnersatzmaßnahmen: sobald Sie Zahnersatz benötigen, ist eine Zahnzusatzversicherung eigentlich unumgänglich. Für ein Implantat inkl. fablich angepasster Keramikkrone werden schnell weit über 3.000 Euro fällig. Die gesetzliche Krankenversicherung leistet hier minimale Unterstützung (330 Euro).
  • Bei einer Zahnzusatzversicherung bekommen Sie bis zu zweimal im Jahr eine professionelle Zahnreinigung erstattet und das bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr. Damit sorgen Sie vor, anstatt erst dann tätig zu werden, wenn Ihre Zähne bereits durch Karies oder Parodontits geschädigt werden.
  • Zahnprobleme kennen keinen Kalender und keine Finanzplanung. Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie ganz entspannt bleiben und nach Einholung eines Heil- und Kostenplanes die Behandlung antreten. Sinnvoll ist an der Zahnzusatzversicherung, dass Sie ihr finanzielles Risiko auf kleine und regelmäßige Monatsbeiträge verteilen.

Die Zahnzusatzversicherung – eine sinnvolle private Ergänzung für zahnärztliche Leistungen

Zahnersatz (Brücken, Prothesen, Kronen)

Begriffsdefinitionen:

Brücke:
Durch eine Brücke werden ein oder mehrere Zahnlücken durch künstliche Zähne „überbrückt“(daher der Name). Die Brücke wird an Ankern befestigt (Zahnkronen, Teilkronen, Implantate) In der Regel ist eine Brücke dauerhaft einzementiert, werden aber Teleskopkronen als Anker genutzt, kann eine Brücke auch herausnehmbar sein.

Prothese:
Man spricht von einer Teilprothese, wenn noch eigene Zähne für die Befestigung einer Prothese vorhanden sind.. Ist der Kiefer zahnlos, benötigt man eine Vollprothese. Zahnprothesen können auf vorhandenen Zähnen oder auch auf implantaten befestigt werden.

Zahnkrone
Für eine künstliche Krone wird die natürliche Zahnkrone bis etwa. 1mm unter den Zahnfleischsaum beschliffen. Die Kaufläche muss ebenfalls so abgeschliffen werden, dass genügend Platz zum Gegenbiss bleibt. Mit Hilfe eines Abdrucks kann der Zahntechniker ein Arbeitsmodell erstellen, auf dem er dann die Krone fertigen kann.
Kronen können auf Zahnstümpfen, Stiftaufbauten, oder auf Zahnimplantaten befestigt werden.

Zahnimplantat
"Ein Zahnimplantat ist ein in den Kieferknochen eingesetztes alloplastisches Konfektionsteil (Implantat). Durch ihre Verwendbarkeit als Träger von Zahnersatz übernehmen Zahnimplantate die Funktion künstlicher Zahnwurzeln. Hierzu werden sie entweder mittels Schraubgewinde in den Kieferknochen (enossale Implantate) eingedreht oder eingesteckt. Sie verbinden sich innerhalb von 3 bis 6 Monaten mit dem umgebenden Knochen zu einer festen, äußerst belastungsfähigen Trägereinheit (Osseointegration). Zahnimplantate bestehen seit den 1980er Jahren üblicherweise aus Titan, aber auch aus keramischen Materialien."

 

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse beim Zahnersatz beschränken sich seit der Neuregelung im Jahr 2005 auf:

 

  • Festzuschüsse für die Regelversorgung (Standardtherapie)
  • Boni (bei regelmäßigen Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt)

Der Vorteil der Festzuschussregelung liegt für den Versicherten in der freien Wahl der Therapieform. Egal, welche Therapieform zur Anwendung kommt, der Festzuschuss wird unverändert erstattet. Der Nachteil besteht in einer Erstattung der Kosten für die Regelversorgung von nur 50 Prozent. Die Hälfte der Kosten muss der Patient demnach selbst tragen. Nur bei Geringverdienern (Härtefallregelung) übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Regelversorgung vollständig. Wählt der Patient eine Zahnersatzvariante, die über die Regelversorgung hinausgeht ( z.B. Gold-, Keramikkronen, Implantate), wächst sein Eigenanteil an den Gesamtkosten erheblich an.

Durch das Bonussystem kann der gesetzlich Versicherte seinen persönlichen Festzuschuss erhöhen.

  • Der Festzuschuss zum Zahnersatz erhöht sich um 20 Prozent, wenn vom Versicherten mittels des Bonusheftes Kontrolluntersuchungen über einen Zeitraum von 5 Jahren lückenlos nachgewiesen werden. Damit reduziert sich der Eigenanteil des Versicherten für die Regelversorgung auf 40 Prozent.
  • Nach lückenlosen Kontrolluntersuchungen über einen Zeitraum von 10 Jahren steigt der Festzuschuss zum Zahnersatz um 30 Prozent,.wodurch der Eigenanteil des Patienten um weitere 5 Prozent auf 35 Prozent für die Regelversorgung sinkt.

Zahnfüllungen (verschiedene Füllmaterialien, Inlays, Onlays, Overlays)

Begriffsdefinitionen:

Zahninlay:
"Ein Inlay (englisch für Einlagefüllung) ist eine in einem zahntechnischen Labor hergestellte Zahnfüllung, die in den Zahn eingesetzt wird, in der Regel um Kariesfolgen zu behandeln und den dadurch entstandenen Zahndefekt zu rekonstruieren. Ein Inlay ist ein passgenaues Werkstück, das in den Zahn eingeklebt wird, im Gegensatz zu plastischem Füllungsmaterial, das in weicher Konsistenz mittels Formhilfen in den Zahn eingebracht wird und anschließend aushärtet. Ein Inlay kann aus verschiedenen Materialien, wie Gold, Keramik, galvanische Keramik (Kombination aus Gold und Keramik), Kunststoff und neuerdings Titan hergestellt werden."

Zahnonlay:
"Ein Onlay (auch Kuppelfüllung genannt) ist der Ersatz der defekten, geschwächten Zahnwände durch Übergreifen des Onlays über die Höcker des Zahns, die die Kaukraft tragen.

Zahnoverlay:
Ein Overlay ist dem Inlay ähnlich. Es handelt sich hierbei um eine weitreichendere Abdeckung im Zahnseitenbereich.

Die gesetzliche Krankenkasse ersetzt im Bereich der Zahnfüllungen aus Amalgam im Seitenzahnbereich und aus Komposit (Kunststoff, Einschichttechnik) im Frontzahnbereich.zu 100 Prozent. Wünscht der Patient eine höherwertigere Versorgung muss er die Differenz selbst bezahlen.

Weitere zahnärztliche Leistungen

Wurzelbehandlung:
"Unter einer Wurzelkanalbehandlung versteht man in der Zahnmedizin eine Therapie mit dem Ziel einen Zahn zu erhalten, dessen Pulpa (im Volksmund: "Zahnnerv") vital, aber irreversibel entzündet oder devital (abgestorben) ist. Eine Entzündung der Pulpa (Pulpitis) ist deshalb irreversibel, da dem Zahn ein Lymphabflusssystem fehlt. Dabei wird das vitale oder devitale Pulpengewebe aus dem Wurzelkanal entfernt, der Wurzelkanal erweitert und dabei das den Wurzelkanal umgebende infizierte Wurzeldentin durch Herausfeilen entfernt. Abschließend wird der Wurzelkanal gefällt."

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Bei den hinteren Seitenzähnen ist dies in der Regel der Fall, wenn damit eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann, oder die dadurch die Zahnreihe nicht einseitig nach hinten verkürzt wird oder durch die Behandlung schon vorhandener Zahnersatz erhalten werden kann. Ist ein Zahn nicht erhaltungswürdig, ist als Kassenleistung das Ziehen des Zahns vorgesehen..

Zahnprophylaxe:
Durch Maßnahmen der zahnmedizinische Prophylaxe sollen Krankheiten der Zähne und des Zahnhalteapparates verhindert, aufgehalten oder verbessert werden. Besonders die professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt ist (neben dem gründlichen und korrekten Zähneputzen) eine wichtige zusätzliche Maßnahme, um die Zahngesundheit zu erhalten. Experten empfehlen sie mindestens zweimal pro Jahr. Dabei wird sämtlicher Belag, der sich auch bei guter Mundhygiene häufig anlagert, entfernt. Das wirkt der Entstehung von Karies und Paradontose.entgegen. Eine professionelle Zahnreinigung für alle ist daher mehr als sinnvoll.

Zahnzusatzversicherung - was privat versichert werden kann

Bei einer Zahnbehandlung, die über die Basisversorgung hinausgeht, können schnell hohe Kosten, die der Patient selbst tragen muss, entstehen. Die private Zusatzversicherung lohnt sich daher für die meisten Behandlungsformen:

  • Zahnbehandlung inklusive professioneller Zahnreinigung
  • Versiegelung der Kauflächen
  • Prothesen
  • Brücken
  • Kronen

Die private Zahnzusatzversicherung trägt (Teile der) Kosten für eine über die Regelversorgung hinausgehende Versorgung, nämlich

  • Implantate
  • Onlays
  • vollverblendete Kronen
  • Inlays
  • Einlagefüllungen aus Kunststoff, Gold oder Keramik
  • Kieferorthopädie
  • medizinisch notwendige Behandlungen bei Kindern und Erwachsenen, wenn die GKV keine Leistungen erbringt

Wartezeiten und Leistungsstaffel

Sind Sie gerade in laufender zahnärztlicher Behandlung, sollte diese erst abgeschlossen werden

Wenn bereits Zähne fehlen...

...ist das erstmal kein Grund, von einer Zusatzversicherung Abstand zu nehmen. Es kommt darauf an, wie viele Zähne Ihnen fehlen. Bei der Antragstellung wird zwar stets nach dem Zahnzustand gefragt, die Antragsannahmepraxis und -Voraussetzung der Versicherer unterscheidet sich jedoch. Ein Beitragszuschlag oder gestaffelte Leistungen stellen hier gute Kompromisse dar.

Wir können Sie unterstützen, denn wir haben haben viel Erfahrung und nahezu alle Anbieter im Angebot.. Wir machen Ihnen einen kompetenten Vorschlag und Sie entscheiden.